
Der Blunt-Änderungsantrag hätte jedem Arbeitgeber, der eine Krankenversicherung bietet, oder jeder Versicherung die Möglichkeit gegeben, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel oder andere Eingriffe zu verweigern, wenn der Arbeitgeber dies aus „moralischen“ Gründen ablehnte.