
Indem [das Volk] seine Rechte kennt [durch das Studium der Verfassung], wird es eher erkennen, wenn sie verletzt werden, und besser darauf vorbereitet sein, sie zu verteidigen und durchzusetzen.
— Korrespondenz, Band I, S. 163-164 an die Große Jury des Ulster County [9. September 1777]